Active in Winterberg
AGB für Angebote von Active in Winterberg
1. Anwendungsbereich und Allgemeines
(1) Diese AGB´s gelten für sämtliche Angebote von Active in Winterberg. Inhaberin: Eugene Bolder 59955 Winterberg in den angemieteten Räumen sowie an anderen Wirkungsstätten. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss zwischen dem Teilnehmer an einem Workshop oder einem anderen Angebot und Active in Winterberg gelten stets die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
(2) Das Angebot vom Active in Winterberg umfasst das Training im Intuitiven Bogenschießen, Klettern und alle weiteren Angebote.
2. Teilnahmefähigkeit und Gesundheit
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Workshop oder einem Seminar beträgt 7 Jahre, es sei denn, das Angebot ist für Kinder unter 7 Jahren ausgeschrieben.
Bis zum 18. Lebensjahr ist eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit Unterschrift notwendig. (Hinweis auf Einverständniserklärung für die Teilnahme Minderjähriger)
(2) Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass der Teilnahme an den Angeboten keinerlei körperliche Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Bedenken entgegenstehen (Hinweis auf Gesundheitsabfrage). Er verpflichtet sich im Fall einer Änderung seines Gesundheitszustandes Active in Winterberg hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Aufsichtspflicht und minderjährige Teilnehmer
(1) Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er bei Minderjährigen weiterhin die Aufsichts-pflicht gegenüber seiner Gruppe. Der Kunde versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen.
(2) Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Erziehungs-berechtigten sind verpflichtet bei Anmeldung die durchführenden Trainer von gesundheitlichen Einschränkungen (Allergien, etc.) in Kenntnis zu setzen. Der Trainer ist von der notwendigen Einnahme von Medikamenten durch den Teilnehmer bzw. den Eltern schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(3) Bei Begleitung der Kinder durch Erwachsene, ist der Trainer von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt den erwachsenen Begleitern die Aufsichtspflicht.
(4) Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen, wird die Aufsichtspflicht nur für die Dauer des Kurses übernommen.
4. Trainingsinhalte und Änderungen des Angebots
(1) Alle Trainingsmaßnahmen und Inhalte orientieren sich am gesunden Organismus. Die Trainingsmaßnahmen und Inhalte sind als Angebot zu betrachten und nicht als dogmatische Lehrsätze. Jeder ist aufgefordert im eigenen ermessen und forschen das jeweils Richtige für sich anzunehmen und durch Übung zu vertiefen. Der Trainer gibt dabei Hilfestellung.
(2) Die Veranstaltung findet ausschließlich in den angegeben Räumen/an angegebenen Orten und zu den in dem Vertrag vereinbarten Zeiten statt. Ein Wechsel der Räumlichkeiten innerhalb des Ortes/Kreises, durch welchen eine nur unerheblich weitere Anfahrt für den Teilnehmer entsteht, berechtigt nicht zur Kündigung. Versäumte Unterrichtsstunden, sowie Krankheit, Urlaub und oder sonstige Verhinderungsgründe des Teilnehmers gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(3) Änderungen des Angebots werden über die Internetseite www.active-in-winterberg.de bekannt gegeben und aktuell gehalten und können jederzeit hierüber erfragt werden.
(5) Active in Winterberg kann die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich ist oder diese abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Beiträge vollumfänglich zurückerstattet.
5. Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten, Angebote und Ausrüstung von Active in Winterberg erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Teilnehmer sind verpflichtet den Sicherheitsanweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und Missachtung übernimmt Active in Winterberg keine Haftung.
(2) Active in Winterberg übernimmt ebenfalls keine Haftung im Falle eines Unfalls, es sei denn die Trainer haben grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt. Active in Winterberg haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden der Trainer der von ihnen mit der Leitung einer Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind.
(3) Jeder Teilnehmer führt nur Übungen im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten aus und achtet selbständig auf seine Gesundheit.
(4) Jeder Teilnehmer zeigt Active in Winterberg körperliche Beschwerden sofort und ohne Zögern unmittelbar nach dessen erstmaligem Auftreten an. Er verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Problemen selbständig einen Facharzt aufzusuchen.
(5) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich vor jedem Trainingsbeginn eine Überprüfung der eigenen, wie auch der durch Active in Winterberg gestellten und durch den Teilnehmer benutzten Trainingsmittel und -geräte auf Sicherheit selbständig durchzuführen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und der jeweilige Ausrüstungsgegenstand keinesfalls zu benutzen.
(6) Die Teilnehmer stellen die Kursleitung von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für von Teilnehmern verursachte Schäden frei.
(7) Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass Workshops trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen können und dass auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilgenommen wird. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, die durch höhere Gewalt entstanden sind.
(8) Für persönliches Eigentum (mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld, etc.) übernimmt Active in Winterberg keinerlei Haftung. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers bzw. seines gesetzlichen Vertreters behoben und in Rechnung gestellt.
(9) Mit der Anmeldung erkennen Sie an, dass Sie für ihre eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses und deren Folgen selbst verantwortlich sind. Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden.
(10) Dem Teilnehmer wird nahegelegt für einen ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen, welche Schäden die er ohne fremdes Verschulden erleidet oder verursacht, abdeckt.
6. Anmeldung, Kursgebühren und Zahlung
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme gilt als verbindlich bei Rücksendung des ausgefüllten Anmeldeformulars per Mail oder per Post und der Entrichtung der gesamten Kursgebühr im Voraus, in Bar oder per Überweisung; spätestens jedoch bei Beginn der Veranstaltung an Active in Winterberg. (Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der vorherigen Absprache)
(2) Die Belegung der Workshops und Kurse erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
(3) Die Anmeldung wird von uns bestätigt.
(4) Bei Nichterscheinen zum Kursbeginn wird die Kursgebühr zu 100% in Rechnung gestellt.
7. Rücktritt und Kündigung
(1) Der Rücktritt oder jede Kündigung muss schriftlich an Active in Winterberg, Berstrasse 35, 59955 Winterberg gerichtet werden. Bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50% der Gebühr einbehalten, danach erfolgt keine Rückzahlung, wir akzeptieren jedoch eine Ersatzperson. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Entscheidung Konsequenzen wie nachträgliche Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl und darauf folgende Kursabsage nach sich ziehen kann.
(2) Bei Abbruch eines Kurses erfolgt keine, auch keine teilweise Erstattung oder Gutschrift der Kursgebühren. Wir behalten uns vor Workshops bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl rechtzeitig abzusagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zu 100% erstattet.
(3) Eine Kündigung drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% der vereinbarten Gebühr in Rechnung gestellt.
(4) Eine Kündigung nach Beginn ist nicht möglich. Das Fernbleiben einer Veranstaltung stellt keine Kündigung dar. Die vereinbarte Gebühr wird deshalb zu 100% in Rechnung gestellt.
(5) Die gesetzlichen außerordentlichen Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
8. Verhaltens- und Rücksichtnahmegebot
(1) Alle Teilnehmer sind zur besonderen Sorgfalt und Rücksichtnahme gegenüber den anderen Teilnehmern verpflichtet. Wegen der Verletzungsgefahr sollte Schmuck während des Trainings nicht getragen werden.
(2) Bei allen Veranstaltungen von Active in Winterberg herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss vom Kurs ohne Rückerstattung der Gebühren.
(3) Wiederholtes Stören des Trainings, ungebührliches Verhalten inner- und außerhalb der Räumlichkeiten, sowie missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken und der Ausrüstung berechtigen Active in Winterberg den Teilnehmer von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen und dem Vertragsnehmer fristlos zu kündigen. In diesem Falle ist die noch ausstehende Vergütung als Vertragsstrafe zu zahlen.
(4) Grobe Fahrlässigkeit eines teilnehmenden Kindes (Missachtung der Sicherheitsanweisungen, bewusste Schadenszufügung) hat die Konsequenz, sofort vom Kurs ausgeschlossen zu werden ohne Rückerstattung der Gebühren.
9. Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen ist Amtsgericht Medebach.
(2) Sollten Teile oder einzelne Formulierungen der Geschäftsbedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Stand: Januar 2021